Jeder braucht irgendwann einmal juristische Hilfe
Jeder braucht irgendwann einmal juristische Hilfe
Dass ein Rechtsbeistand benötigt wird, kann schnell geschehen. Ein juristischer Laie ist mit vielen rechtlichen Fragen einfach überfordert. Die Justiz ist dermaßen diffizil, dass es einfach besser ist, sich abzusichern und eine fachkundige Beratung einzuholen. Die Gründe, weshalb ein Anwalt benötigt wird, sind dermaßen vielfältig, dass diese gar nicht alle aufzuzählen sind. Und wer denkt, er bräuchte niemals im Leben einen Anwalt aufsuchen, liegt mit seiner Einschätzung mit allergrößter Wahrscheinlichkeit falsch. Oft ist es beruhigend, einen Ansprechpartner zu haben, der bei rechtlichen Fragen eine umfassende Antwort geben kann. Es muss sich noch nicht einmal ein Rechtsstreit ergeben, da viele Sachverhalte schon in einem Erstgespräch geklärt werden können.
Im Fall der Fälle ist es gut, wenn die Kanzlei der Wahl die wichtigsten Rechtsgebiete als Schwerpunkte betreibt. Relevante Tätigkeitsschwerpunkte sind zum Beispiel Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und sonstiges Zivilrecht. Eine Kanzlei, die solch eine Kombination anbieten kann, spricht für sich. Hier findet der Fragende, unter Umständen der zukünftige Mandant, einen adäquaten Ansprechpartner.
Kompetenz und Sympathie bilden die Vertrauensbasis
Ein Gesichtspunkt bei der Wahl der Kanzlei sind selbstverständlich die Kompetenz und die Tätigkeitsschwerpunkte (Rechtsgebiete). Da in der Rechtsberatung aber auch Vertrauen eine große Rolle spielt, sollte bei der Wahl der Kanzlei die gegenseitige Sympathie nicht außer Acht gelassen werden. Oft geht es um schwerwiegende Fragen, die das ganze Leben beeinflussen können. Wenn die Vertrauensbasis zwischen Mandant und Anwalt nicht gegeben ist, wird zumindest auf der Mandantenseite immer ein Zweifel bestehen.
Daher sollte sich der zukünftige Mandant über die Kanzlei kundig machen, unter Umständen ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren und danach entscheiden, ob das Mandat übertragen wird. Nichts ist schlimmer, als während eines laufenden Prozesses einen Anwaltswechsel zu vollziehen. Die Kosten würden sich fast verdoppeln, eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung den zweiten Anwalt nicht übernehmen und der ganze Prozess sich immer mehr verzögern. Daher sollte man von vornherein auch ein wenig auf das Bauchgefühl hören, ob das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant stimmig ist.
Keine Angst vor den Kosten
Selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, unterliegt das Erstgespräch in der Regel einer kleinen, überschaubaren Pauschalvergütung, die das Geld wert ist. Sollte es zu einem Verfahren kommen, wird über die Kosten, die nach einer festgelegten Gebührenordnung berechnet werden, und Erfolgsaussichten aufgeklärt.
Auch ist es in einigen Fällen möglich, Anwalts- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Alle Menschen, egal wie hoch das Einkommen ist, sollen die gleiche gute Beratung erhalten und nicht benachteiligt werden. Der Jurist wird bezüglich der Antragstellung beratend zur Seite stehen.