Kündigung vor Arbeitsantritt – alles, was Sie wissen müssen

Günther Böhm • 7. Oktober 2024

Wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist, können sich die Umstände manchmal schnell ändern. Sei es, dass ein besseres Jobangebot hereinkommt oder persönliche Gründe eine Rolle spielen – die Kündigung vor Arbeitsantritt ist keine Seltenheit. Doch wie ist das rechtlich geregelt und was sollten Sie beachten? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen.

Ein Füllfederhalter liegt auf einem Stück Papier mit der Aufschrift „Kündigung“

1. Was bedeutet Kündigung vor Arbeitsantritt?

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt bedeutet, dass ein Arbeitnehmer den geschlossenen Arbeitsvertrag kündigt, bevor er die neue Stelle überhaupt angetreten hat. Juristisch gesehen tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis formal nie an, da die Kündigung den Vertrag beendet, bevor die Arbeit offiziell beginnt.

2. Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich ist die Kündigung vor Arbeitsantritt im deutschen Arbeitsrecht zulässig. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält keine speziellen Regelungen für diesen Fall, sodass die allgemeinen Kündigungsvorschriften gelten. Das bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

3. Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beginnt, sobald die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht. Auch wenn der Arbeitsbeginn in der Zukunft liegt, muss der Arbeitnehmer die im Vertrag festgelegte oder gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Wenn im Vertrag keine spezielle Regelung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB.

4. Mögliche Konsequenzen

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt hat keine Auswirkungen auf bereits entstandene Ansprüche wie eventuell geleistete Vorauszahlungen oder Schulungen. Dennoch kann sie zu Konflikten führen, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber bereits erhebliche Aufwendungen für die Einstellung getätigt hat.

In solchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern, wenn ihm durch die vorzeitige Kündigung ein nachweislicher Schaden entstanden ist. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

5. Alternativen zur Kündigung vor Arbeitsantritt

Manchmal kann auch eine Vertragsaufhebung (Aufhebungsvertrag) eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein. Dies bedeutet, dass sich beide Vertragsparteien einvernehmlich darauf einigen, den Arbeitsvertrag vorzeitig aufzulösen. Hierdurch können potenzielle Streitigkeiten vermieden und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.

6. Zusammenfassung

Die Kündigung vor Arbeitsantritt ist eine gängige Praxis. Wichtig ist es, die entsprechenden Fristen und rechtlichen Grundlagen zu beachten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Arbeitgeber hilft oft, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.


Wenn Sie rechtliche Beratung zum Thema Kündigung vor Arbeitsantritt benötigen, steht Ihnen RA Dr. Thomas Böhm gerne zur Verfügung. Nehmen Sie HIER Kontakt auf.


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