Aufhebungsvertrag – was ist das?

21. August 2023

Aufhebungsvertrag

Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag. Entwickelt sich die gemeinsame Zusammenarbeit nicht in die gewünschte Richtung, kann ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beenden.



Oft ist dies eine für Arbeitnehmer ungünstige Option. Es gibt allerdings gute Gründe, auch als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Professionelle anwaltliche Beratung ist hier elementar – unterschreiben Sie niemals voreilig. Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation, sind wir jederzeit für Sie da.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag hat den Zweck, einen bestehenden Arbeitsvertrag aufzulösen. Der Arbeitsvertrag wird durch den geschlossenen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Mitunter wird der Aufhebungsvertrag daher auch als Auflösungsvertrag bezeichnet.



Sämtliche im Arbeitsvertrag getroffenen Regelungen haben keine Bedeutung mehr. Umso wichtiger ist es, den Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass dieser dem eigenen Interesse dient.

Nachtrag zum Arbeitsvertrag wird unterzeichnet

Vorteile und Nachteile des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag ist in den Augen vieler vor allem ein Machtinstrument für Arbeitgeber. Aber was ist ein Aufhebungsvertrag wirklich? Je nach Konstellation kann sich der Abschluss des Vertrags für beide Parteien lohnen. Es kommt jedoch auf die inhaltliche Ausgestaltung an.

Die Vorteile des Aufhebungsvertrags für Arbeitgeber

Setzen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auf, entfallen die Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, der im Aufhebungsvertrag vereinbart wird. 



Neben der reinen Frist müssen sich Arbeitgeber zudem keine Gedanken über die Einhaltung von Kündigungsschutzvorschriften machen und erhalten Rechtssicherheit. Anhörungen vor dem Betriebsrat entfallen. Sofern die Stelle neu besetzt werden soll, steht dem nächsten Vorstellungsgespräch nichts mehr im Wege.

Die Chancen eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gibt es im Wesentlichen drei Konstellationen, in denen es sich lohnen kann, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen:


  • Neues Arbeitsverhältnis: Haben Sie eine neue Stelle in Aussicht, können Sie die auch für Sie geltenden Kündigungsfristen umgehen. Sie haben die Möglichkeit, die neue Position zeitnah anzutreten und so besser zu verdienen oder einer interessanteren Aufgabe nachzugehen.
  • Verhinderung der Kündigung: Erfolgt eine personen- bzw. verhaltensbedingte Kündigung, kann sich dies sehr negativ auf zukünftige Bewerbungen auswirken. Unter Umständen bietet der Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit, sich dennoch in gegenseitigem Einvernehmen zu trennen.
  • Abfindung durch den Aufhebungsvertrag: Steht eine Firmenumstrukturierung an, kommt es oft zu betriebsbedingten Kündigungen. Diese lassen sich jedoch mitunter nur schwer durchsetzen. Der leichtere Aufhebungsvertrag bietet sich an, wenn Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gut einschätzen und eine hohe Abfindung als Ausgleich erhalten.


Achtung: Da der Aufhebungsvertrag den Kündigungsschutz aushebelt, kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu 12 Wochen gesperrt werden. Kalkulieren Sie dies bei der möglichen Verhandlung über eine Abfindungszahlung mit in Ihre Berechnung ein. Eine Ausnahme gilt beim Abschluss eines Abfindungsvertrags aus gesundheitlichen Gründen.


Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten, reagieren Sie jetzt und nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.

Welche Bedeutung hat der Aufhebungsvertrag mit Abfindung im Arbeitsrecht?

Der Aufhebungsvertrag hat eine wichtige Bedeutung im Arbeitsrecht. Vor allem Arbeitgeber erhalten eine Möglichkeit, für Rechtssicherheit zu sorgen und langwierige Prozesse durch Kündigungsschutzklagen zu verhindern.


Hier gilt es, die möglichen Kosten für eine angemessene Abfindung gegen das Risiko eines Prozesses abzuwägen.


Tipp: Einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Abfindung durch einen Aufhebungsvertrag gibt es nicht. Es lohnt sich daher, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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