Kündigung und Urlaub auszahlen lassen – Rechte, Berechnungen und Handlungsmöglichkeiten

29. April 2025

Haben Sie Ihre Kündigung erhalten und sind unsicher, was mit Ihren restlichen Urlaubstagen passiert?
Viele Arbeitnehmer in Deutschland stellen sich die Frage, ob und wie ihre nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlt werden müssen.

Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, Ihre Rechte als Arbeitnehmer, die Berechnung der Urlaubsabgeltung und welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Ihr Urlaubsgeld ausbleibt.

Die Bedeutung von Urlaubsauszahlung nach Kündigung

Urlaubszahlungen nach einer Kündigung sind ein zentrales Thema im deutschen Arbeitsrecht.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt fest, dass Arbeitnehmer ein Anrecht auf bezahlten Urlaub haben.

Doch was passiert mit noch bestehenden Urlaubsansprüchen, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen hier ihre Rechte und Pflichten klar verstehen, um Konflikte zu vermeiden.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies häufig einen finanziellen Anspruch, der ihnen zusteht. Doch um Ihr Recht einzufordern,

ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen.

Rechtlicher Rahmen für die Urlaubsauszahlung

Die Urlaubsauszahlung nach einer Kündigung ist im Bundesurlaubsgesetz (§7 Abs. 4 BUrlG) geregelt. Grundsätzlich wird dort festgehalten, dass Resturlaubstage, die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnten, finanziell abgegolten werden müssen.

Wichtige Details:

  • Kündigungszeitpunkt: Wann endet das Arbeitsverhältnis? Der Zeitpunkt entscheidet darüber, ob Resturlaub im laufenden Jahr noch genommen werden kann.

  • Zeitlicher Anspruch: Gesetzlich ist es meist vorgesehen, dass Resturlaub im Kalenderjahr genommen wird.
    Eine Auszahlung kommt nur dann infrage, wenn dies aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist.


  • Tarifverträge und Sonderregelungen: Es gilt zu beachten, dass spezielle Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag die Regelungen des BUrlG ergänzen oder abändern können.

Rechte der Arbeitnehmer bei Resturlaub

Als Arbeitnehmer haben Sie in folgenden Fällen Anspruch auf eine Auszahlung des Resturlaubs:

  • Sie haben während der Kündigungsfrist keine Gelegenheit mehr, Ihren Urlaub zu nehmen.
  • Ihr Resturlaub kann aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen nicht genommen werden.
  • Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag schreibt explizit eine Urlaubsabgeltung vor.

Was bedeutet „Abgeltungsanspruch“? 

Ein Abgeltungsanspruch bedeutet, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub in Geld ausgezahlt wird. Diese Zahlung entspricht im Wesentlichen einer Entschädigung für die nicht genutzten Urlaubstage.


Wichtig: Der Anspruch auf Urlaub verfällt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses – der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Abgeltung vorzunehmen, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Wie berechnet sich die Auszahlung Ihrer restlichen Urlaubstage?
Dies ist oft eine der zentralen Fragen für Arbeitnehmer. Hier ist ein einfacher Leitfaden:

  1. Tagesgehalt ermitteln: Teilen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt durch die Anzahl der Arbeitstage im Monat.
    Beispiel: Bruttogehalt von 3.000 € ÷ 20 Arbeitstage = 150 € pro Tag.

  2. Resturlaubstage bestimmen: Prüfen Sie, wie viele Urlaubstage Ihnen noch zustehen.
    Beispiel: 5 verbleibende Urlaubstage.

  3. Urlaubsabgeltung berechnen: Multiplizieren Sie das Tagesgehalt mit den verbleibenden Urlaubstagen.
    Beispiel: 150 € × 5 Tage = 750 € Urlaubsabgeltung.

Falls Überstunden oder Sonderzahlungen Ihre Vergütung beeinflussen, kann dies ebenfalls in die Berechnung einfließen. Hierzu gibt es jedoch oft individuelle Regelungen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, die Abgeltung der Urlaubstage korrekt vorzunehmen. Dazu gehört:

  • Fristgerechte Auszahlung: Die Abgeltung sollte zusammen mit dem letzten Gehalt oder kurz danach erfolgen.

  • Korrekte Berechnung: Eine fehlerfreie Berechnung der Abgeltung ist unerlässlich, da falsche Abrechnungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

  • Nachweispflicht: Der Arbeitgeber muss die Zahlung und ihre Berechnung transparent darlegen.

Arbeitgeber, die sich weigern, die Abgeltung vorzunehmen, handeln rechtswidrig.
Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen ihre Optionen prüfen.

Was tun, wenn die Urlaubsauszahlung ausbleibt?

Wenn Sie Ihre Urlaubszahlung nicht erhalten, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Fristgerecht handeln:
    Prüfen Sie Ihren Vertrag und etwaige geltende Ausschlussfristen. Üblich ist eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer Sie Ansprüche geltend machen müssen.

  2. Arbeitsrechtliche Beratung einholen:
    Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Oft genügen ein klar formuliertes Schreiben oder ein rechtliches Gutachten, um den Arbeitgeber zur Auszahlung zu bewegen.

  3. Gerichtliche Schritte prüfen:
    Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht zahlen, steht Ihnen der Gang zum Arbeitsgericht offen. Hier können Sie Ihre Forderungen geltend machen und eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen.

Tipp: Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen, wie Gehaltsabrechnungen oder Urlaubsanträge, um Ihre Ansprüche zu untermauern.

Ihre nächsten Schritte – Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!

Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie mögliche Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber besser bewältigen.

Eine klare Rechtslage und gut vorbereitete Dokumente sind der Schlüssel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Sollten Sie Unterstützung benötigen, berät Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht individuell und hilft Ihnen, die Auszahlung Ihres Resturlaubs durchzusetzen. Zögern Sie nicht, die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen.

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