Schöne neue Arbeitswelt? Arbeitsrecht in Zeiten von Corona
Schöne neue Arbeitswelt? Arbeitsrecht in Zeiten von Corona
Nicht wenige Arbeitnehmer bangten zu Zeiten des Lockdowns und den diesen begleitenden wirtschaftlichen Folgen um die Fortsetzung ihrer Arbeit. Glücklich schien da, wer seinen Bürojob einfach in die heimischen vier Wände verlegen konnte. Hatte man nicht erst vor wenigen Wochen neidisch auf die im Home Office arbeitenden Kollegen oder Konkurrenten geblickt? Und umso wichtiger, die Kinder zu Zeiten geschlossener Schulen und Kindertagesstätten im Auge zu behalten.
Was auf den ersten Blick für eine vorteilhafte Lösung für alle Beteiligten gehalten wurde, hat sich nach einigen Monaten und genauerer wissenschaftlicher und rechtlicher Betrachtung als Mogelpackung herausgestellt. Viele Mitarbeiter haben auf unterschiedlichste Weise auf ihr Recht verzichtet und mussten erhebliche Nachteile in Kauf nehmen. Hier ein Überblick.
Ansprüche und Realität
Arbeitnehmer, die zu Hause ihre Büroarbeit erledigen, haben ein Anrecht auf eine
vertragliche Festlegung dieser Arbeit. Für das Büro in den eigenen vier Wänden müssen vom Arbeitgeber zahlreiche Leistungen erbracht werden. Dies beginnt bereits beim Arbeitszimmer selbst. Dieses muss baulich klar getrennt von dem Wohnbereich sein und über eine vom Arbeitgeber finanzierte Ausstattung verfügen. Auch für deren Wartung und Reparatur hat er finanziell aufzukommen. Die Wirklichkeit wird wohl anders ausgesehen haben, denn stattdessen musste oft der Küchentisch oder sogar das Bett als Arbeitsort genügen.
Auch einen Anteil der Miete muss der Arbeitgeber normalerweise erstatten, nutzt er doch im Prinzip einen Teil der Wohnung als Außenstelle seines Unternehmens. Und auch der Zugang für Arbeitgeber und Behörden müssen ermöglicht werden, etwa zur Sicherung des Arbeitsschutzes. Doch ob das während dem Chaos der Coronazeiten geschah, ist bestenfalls zweifelhaft. Doch all diese von den Arbeitnehmern akzeptierten Zumutungen verblassen im Vergleich mit dem zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Unbezahlte Überstunden dank Corona
Laut einer Studie der Universitäten von Harvard und New York nahmen die Arbeitnehmer, die wegen Corona ihren Arbeitsplatz in die heimischen vier Wände verlegten, eine zusätzliche Arbeitszeit von 49 Minuten in Kauf. Diese Arbeitszeit wurde in den seltensten Fällen als Überstunden abgegolten, sondern wohl als „Preis“ der fortgesetzten Arbeitsstelle stillschweigend akzeptiert. Der Großteil dieser zusätzlichen Zeit bestand aus Meetings, den alltäglichen Kampf mit unvertrauter und ungeeigneter Technik und vor allem dem Lesen und Verschicken von E-Mails, teils weit in die Nacht hinein.
Für jeden Arbeitnehmer ist es wichtig, sich über alle gesetzlichen Vorgaben im Klaren zu sein. Nur so können die persönlichen Rechte gewahrt und unangenehme Konsequenzen nach einer Kontrolle vermieden werden. Eine kompetente Beratung zum Arbeitsgesetz ist aus diesen Gründen für frisch gebackene Heimarbeiter sehr zu empfehlen.