Erbfolge

Die Erbschaft geht im Wege der Universalsukzession auf die Erben nach einer gesetzlichen Rangfolge über. Für den Anspruch der Erben ist entscheidend, welchen Ordnungsrang sie in der Erbfolge haben.

  • Erben erster Ordnung: Ehegatte, Kinder
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Kinder der Eltern
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Kinder der Großeltern
  • Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern, Kinder der Urgroßeltern
Die Erbfolge kann vom Erblasser willkürlich bestimmt werden, allerdings steht bestimmten Erben ein Pflichtteil zu.

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