Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung wie Betriebsrat oder anderen Formen der Arbeitnehmervertretung.

Grundanliegen des Betriebsverfassungsrechts ist es, dem Betrieb eine Ordnung zu geben, in der einerseits die Belange der Belegschaft und des einzelnen Arbeitnehmers geltend gemacht werden und in der andererseits die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers gewahrt wird.

Das Betriebsverfassungsrecht ist anwendbar auf alle Betriebe, in denen mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Dies sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gelten nicht für den öffentlichen Dienst und für Religionsgemeinschaften (Kirchenarbeitsrecht).

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