Familienrecht

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist ein sehr emotionales und umfangreiches Rechtsgebiet. Als Anwälte für Familienrecht betrauen uns Mandanten fast täglich mit Eheschließungen und Scheidungen. Außerdem setzen wir auch Ihre Unterhalts- und Sorgerechtsansprüche durch. 

Durch unsere langjährige Praxis kennen wir sämtliche Rechtsprechungen und können Ihnen gezielt in Ihrer individuellen Situation helfen.

Was umfasst das Familienrecht?

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen. Neben Ehesachen befasst sich das Familienrecht auch mit anderen Angelegenheiten, wie:


  • Sorgerechtsansprüchen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Vormundschaften
  • Betreuung
Familienrecht

Damit regelt das Familienrecht weit mehr als die Ehe beziehungsweise Partnerschaft zwischen zwei Personen. Das Familienrecht deckt ebenso die Rechtsbeziehungen sowie Ansprüche und Pflichten gegenüber anderen Verwandten ab.

Welche Themen bedient unsere Kanzlei für Familienrecht?

In unserer Kanzlei haben wir uns insbesondere auf Eheschließungen, Scheidungen und die daraus resultierenden Fragen spezialisiert. Ebenso verfassen wir individuelle Eheverträge und bestimmen den für Sie passenden Güterstand. Bei einer Scheidung hingegen geht es meist um Besitzansprüche, Teilung des gemeinsamen Vermögens und das Sorgerecht für mögliche Kinder.

Eheschließung

Im Rahmen der Eheschließung muss das Paar entscheiden, ob es in einer Zugewinngemeinschaft oder einer Gütertrennung leben wird. Wir helfen bei der Auswahl des für Sie passenden Güterstands und klären Sie über die Vor- und Nachteile auf. Der Güterstand kann übrigens auch nach der Eheschließung angepasst werden – sprechen Sie uns einfach an!

Ehevertrag

Der Ehevertrag ist ein gutes Mittel, um für den Fall einer Trennung vorzusorgen. So können Sie bereits im Voraus das Sorgerecht, den Trennungsunterhalt und einen eventuellen Zugewinnausgleich im Scheidungsfall thematisieren. Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich steuerlicher Vor- und Nachteile bei Abschluss eines Ehevertrags.

Trennung/Scheidung

Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, ohne dass ein Ehevertrag besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dieses regelt den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und die Höhe des Trennungsunterhalts.

Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht

Kinder machen eine Scheidung oft komplizierter und noch emotionaler, als sie ohnehin ist. Wenn Sie sich jedoch bereits zu Anfang mit einem versierten Juristen verständigen, kann dieser viele Zweifel und Unklarheiten im Vorfeld aus dem Weg räumen. Sie wollen nur das Beste für Ihr Kind – wir setzen es für Sie um!

Unterhaltsverpflichtungen

Idealerweise wurden die Unterhaltsverpflichtungen beider Parteien bereits bei der Eheschließung im Rahmen eines Ehevertrags festgehalten. Andernfalls beraten wir Sie gern hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Dabei steht nicht nur dem gemeinsamen Nachwuchs, sondern auch dem Ehepartner in der Regel ein Unterhalt zu. Die Höhe dieses Unterhalts und die Dauer richten sich dabei nach folgenden Kriterien:


  • Vermögen der Parteien vor der Eheschließung
  • Einkommen der Parteien während der Ehe
  • Aufgabenteilung während der Ehe
  • Einkommen und Vermögen der Parteien nach der Scheidung
  • Kinder und deren Verwandtschaftsgrad zu den Parteien


Während die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehepartner nach einer bestimmten Zeit ausläuft, muss der Unterhalt für das Kind stets gesichert sein. Bis zur Volljährigkeit hat die Partei, bei der die Kinder wohnen, einen Anspruch auf Alimentenzahlungen seitens der Gegenpartei. Danach ist die finanzielle Zuwendung abhängig vom eingeschlagenen Arbeits- beziehungsweise Bildungsweg des Nachwuchses.

Wie kann Ihnen unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht helfen?

Egal, in welcher Situation Sie sich befinden – wir können Ihnen helfen! Dabei bemühen wir uns stets, eine gütliche Lösung zu finden. Unser Ziel ist, dass alle Beteiligten mit der Situation zufrieden sind und wir gemeinsam ein für alle Parteien zufriedenstellendes Ergebnis erreichen.


Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie uns Ihr Anliegen!

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