Tarifrecht

Tarifrecht

Das Tarifrecht ist ein Teil des Arbeitsrechts und zwar des kollektiven Arbeitsrechts. Gesetzliche Grundlage für das Tarifrecht ist das Tarifvertragsgesetz.Das Tarifvertragsgesetz regelt die formellen Grundlagen des Tarifsystems wie Inhalt und Form von Tarifverträgen, Tarifvertragsparteien, Tarifgebundenheit, Wirkung der Rechtsnormen, Verfahren auf Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die Einrichtung von Tarifregistern.

Das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen folgt aus der durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierten Tarifautonomie.

Die Tarifpolitik wird maßgeblich von Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Betrieben und den Gewerkschaften bestimmt. 

Tarifverträge sind Verträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthalten Rechtsnormen zur Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche bzw. betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Die Arten von Tarifverträgen sind sehr vielfältig. Im Wesentlichen unterscheidet man die Rahmen- bzw. Manteltarifverträge, sie enthalten hauptsächlich die Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen (Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Freistellungen von der Arbeit, Zeitzuschläge, Ausschlussfristen etc.). Vergütungs- bzw. Lohn- oder Gehaltstarifverträge beinhalten die Vergütungsgruppen und die Höhe der Vergütung sowie zum Teil auch die Ausbildungsvergütung, sofern hierfür keine gesonderten Tarifverträge bestehen. Eine Vielzahl von sonstigen Tarifverträgen beinhalten Normen zum Beispiel zu Sonderzahlungen, Rationalisierungsschutz, Altersteilzeit, Vorruhestand etc.

Gebunden an die vereinbarten Tarifverträge sind zwingend die Mitglieder der Tarifvertragsparteien oder der Arbeitgeber, der selbst Tarifvertragspartei ist. Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann einzelvertraglich die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages vereinbart werden, außerdem kann durch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages eine Tarifbindung nicht tarifgebundener Arbeitgeber erreicht werden.

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