Erbfolge

Erbfolge

Die Erbschaft geht im Wege der Universalsukzession auf die Erben nach einer gesetzlichen Rangfolge über. Für den Anspruch der Erben ist entscheidend, welchen Ordnungsrang sie in der Erbfolge haben.

  • Erben erster Ordnung: Ehegatte, Kinder
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Kinder der Eltern
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Kinder der Großeltern
  • Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern, Kinder der Urgroßeltern
Die Erbfolge kann vom Erblasser willkürlich bestimmt werden, allerdings steht bestimmten Erben ein Pflichtteil zu.

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