Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte entwickelte und geführte Tabelle zur Vorgabe von Leitsätzen bei Unterhalt. Dabei bestehen Vorgaben für folgende Unterhaltsbereiche:


  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Mangelfälle
  • Unterhalt bei nicht miteinander verheirateten Eltern


Zusätzlich werden Mangelfälle genannt, bei denen es nicht möglich ist, Unterhalt zu zahlen.


Die Düsseldorfer Tabelle als einheitliche Vorgabe im gesamten Bundesgebiet

 

Die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle sind bundeseinheitlich anerkannt und werden alle zwei Jahre neu berechnet. Seit dem 01.01.2008 gelten die Grundsätze für das gesamte Bundesgebiet - die zuvor für das Gebiet der neuen Bundesländer entwickelte Berliner Tabelle ist nicht mehr anwendbar.


Die Unterhaltswerte der Düsseldorfer Tabelle sind zu unterscheiden von dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der ausgehend vom Bedarf des Kindes lediglich die untere Grenze für Unterhaltszahlungen festlegt.


Zum 01.01.2010 wurden die Unterhaltssätze um durchschnittlich 13 % angehoben. 


Die Düsseldorfer Tabelle ist auf der Internetseite des OLG Düsseldorf einsehbar. In Hessen gelten die gleichen Tabellen. Es finden aber die Leitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt Anwendung..


In Hessen gelten die gleichen Tabellen. Es finden aber die Leitlinien des Oberlandesgerichts Frankfurt Anwendung.

Berechnung des Unterhalts – eine komplexe Aufgabe

Der Unterhaltsbedarf orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln. Bei einkommensstarken Elternteilen zahlen Unterhaltspflichtige mehr Geld als in einkommensschwachen Familien.



Gemäß der Düsseldorfer Tabelle wird dabei stets das Netto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt. Die Werte erhöhen sich mit steigendem Einkommen, jedoch fällt auch der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, höher aus.

Kindesunterhalt hat Vorrang

Unter den Unterhaltsformen hat der Kindesunterhalt den höchsten Stellenwert. Erst wenn dieser gedeckt ist, kommen Ehegattenunterhalt sowie der Unterhalt nicht verheirateter Eltern in Betracht.


Die Höhe des Unterhalts für Kinder richtet sich nicht nur nach den Einkommensverhältnissen, sondern auch nach dem Alter der Kinder. Für minderjährige Kinder gelten demnach geringere Regelsätze als für erwachsene Kinder.


Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet folgende Altersstufen:


  • 0 bis 5 Jahre
  • 6 bis 11 Jahre
  • 12 bis 17 Jahre
  • 18 Jahre und darüber


Arbeiten Kinder mit 18 Jahren bereits und sind von zu Hause ausgezogen, kann der Unterhalt entfallen. Bei der Aufnahme eines Studiums besteht die Unterhaltsverpflichtung hingegen während der gesamten Studiendauer.



Achtung: Nach einer Scheidung sind beide Elternteile einem allein wohnenden erwachsenen Kind in der Ausbildung unterhaltspflichtig.

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt gilt während der Trennung, bevor eine Scheidung erfolgt. Der zu zahlende Betrag liegt nach der Düsseldorfer Tabelle bei 45 % des anrechenbaren Einkommens. Es gibt jedoch diverse Abzugsposten, die den Ehegattenunterhalt verringern können. 



Arbeiten beide Ehepartner, wird der Unterhalt anhand der Einkommensdifferenz ermittelt. Gern beraten wir Sie in dieser Konstellation sowie bei weiteren Fragen zum Familienrecht.

Unterhalt bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Der Unterhalt dieses Bereichs ist gem. § 1615l Abs. 2 BGB auf 3 Jahre begrenzt. Die Unterhaltszahlung erfolgt, wenn die Kindererziehung der Aufnahme der Erwerbstätigkeit entgegensteht.



Der zu zahlende Betrag kann sehr hoch ausfallen. Es gelten allerdings höhere Grenzen des Selbstbehalts.

Mangelfälle: Was passiert, wenn der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht gezahlt werden kann?

Die Rechtsprechung ist darauf ausgerichtet, den minimalen Kindesunterhalt sicherzustellen. Bei einem niedrigen eigenen Einkommen oder anderweitigen Schulden kann die Leistungsfähigkeit jedoch begrenzt sein.

Der Bedarfskontrollbetrag, der in der Düsseldorfer Tabelle angegeben wird, kann je nach Wohnort und sonstigen Lebensumständen anders beurteilt werden.

Zögern Sie nicht, sich bei der Durchsetzung oder Zahlung von Unterhaltsansprüchen an uns zu wenden. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

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